Mittel (20 - 80 Prozent);
Grundsätzlich hängt die Umsetzung der Netto-Null-Ziele durch Stadtwerk Winterthur nicht von der Überarbeitung der Strategie ab. Als Teil der Stadtverwaltung ist Stadtwerk Winterthur verpflichtet, die politischen Vorgaben von Stadtrat, Parlament und Stimmbevölkerung unabhängig einer allfälligen Strategie umzusetzen, was aktuell auch geschieht.
So wurden bereits viele Massnahmen umgesetzt bzw. werden derzeit umgesetzt; so u.a. Einführung der klimafokussierten Stromprodukte in der Grundversorgung (vgl. SR.22.271-2), Prüfung von Massnahmen zur Beschleunigung des Wärmenetzausbaus (vgl. SR.22.223-1), Planung Ersatz der Verbrennungslinie 2 der KVA und damit Nutzung der Abwärme aus der Rauchgaswäsche (vgl. Parl-Nr. 2020.32; Abstimmung Baukredit am 22. September 2024), Teilrevision Reglement Förderprogramm Energie Winterthur (vgl. SR.23.617-1 ) und Bau diverser Fotovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften, siehe auch Massnahme E9.1.
Die Winterthurer Stimmbevölkerung entscheidet am 22. September 2024 über den Kredit "Ersatz der Verbrennungslinie 2". Die Basis zur Abstimmung bildet die Vorstudie.