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E1.4Hohe Anschlussdichte an Wärmeverbunde sicherstellen

Fortschritt

auf Kurs
  • Nicht begonnen
  • Planung / Konzept
  • Einführung / Pilot
  • Umsetzung
  • Realisiert

Beschreibung

Hohe Anschlussdichten sind eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb von Wärmeverbunden. Mit Anschlussverpflichtungen gemäss § 295 Abs. 2 PBG kann der Anschluss an eine öffentliche Fernwärmeversorgung verfügt werden. Weiter sind Übergangslösungen gemäss § 11 Abs. 6 Energiegesetz (730.1) zuzulassen, bis Gebiete erschlossen werden können. Diese müssen klaren Vorgaben entsprechen. Eine entsprechende Vollzugspraxis ist zu entwickeln.

  • Ziele bis 2028

    Eine Vollzugspraxis im Zusammenhang mit Übergangslösungen ist entwickelt.

    Die Anschlussverpflichtung wird dort verfügt, wo die öffentliche Fernwärme im Vergleich zu anderen erneuerbaren Heizsystemen am günstigsten ist.

Meilensteine

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen30.6.2024

    Überarbeitung dieser Massnahme, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert haben.

    Zusammenlegung mit Massnahme E4.6 prüfen

  • Wirkungspotenzial Treibhausgasemissionen

    0.4% bis 1.2% / 50 bis 150kg CO₂eq p. P.
  • Inwieweit wird bereits die durch diese Massnahme erwartete Wirkung erzielt?

    Mittel (20 - 80 Prozent)

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Prioritäre Handlungsfelder

Letzte Aktualisierung 05.10.2023