Beschreibung
Bei Planungs- und Baubewilligungsverfahren, bei denen die Ausnützung gemäss Regelbauweise überschritten wird, sind erhöhte energetische Anforderungen zu erfüllen. Zudem werden Möglichkeiten geprüft, um klimafreundliche Arbeitsformen zu fördern. Dies gilt auch bei Landverkäufen sowie Landabgaben im Baurecht durch die Stadt Winterthur. Die Vorgaben sind laufend zu überprüfen und bei sich ändernden Rahmenbedingungen gegebenenfalls anzupassen resp. zu verschärfen. Ziel ist eine treibhausgasfreie Energieversorgung sowie eine nachhaltige Mobilität.
Stadtratsbeschluss vom 26.02.2014 (SR.14.118-2)