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W2.1Städtische Bewilligungen und Unterstützungsbeiträge auf Klimaschutz ausrichten

Fortschritt

zeitliche Verzögerung
  • Nicht begonnen
  • Planung / Konzept
  • Einführung / Pilot
  • Umsetzung
  • Realisiert

Beschreibung

Wenn die Stadt Bewilligungen erteilt (z. B. Benützung von öffentlichem Grund), wird klimaschonendes Verhalten sichergestellt (Mehrweggeschirr, klimafreundliche Anreise usw.); dasselbe gilt bei Unterstützungsbeiträgen für andere Zwecke (Kultur, Sport etc.). Werbung im öffentlichen Raum wird zugunsten des Klimaschutzes genutzt.

  • Ziele bis 2028

    100 % der Bewilligungen und Unterstützungsbeiträge sind bezüglich Klimawirkung überprüft und optimiert.

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen30.6.2022

    Erstellung Konzept

    Auftrag gemäss SR.21.139-1 vom 24.02.2021: Für eine Reihe von Themenschwerpunkten sind vor einer Umsetzung zunächst vertiefte Abklärungen und Konkretisierungen erforderlich. Zu dieser Massnahme ist ein Konzept und/oder eine Strategie zu erstellen und dem Stadtrat zu unterbreiten. Dabei ist eine Bündelung mehrerer Massnahmen innerhalb eines Themenbereichs möglich.

  • Wirkungspotenzial Treibhausgasemissionen

    0% bis 0.2% / 0 bis 25kg CO₂eq p. P.
  • Inwieweit wird bereits die durch diese Massnahme erwartete Wirkung erzielt?

    Keine Wirkung

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationen

Letzte Aktualisierung 22.02.2024