Beschreibung
Die konsequente Umsetzung des aktuellen Gebäudestandards (Massnahme E8.1) verursacht Mehrkosten bei der Erstellung von Neubauten und der Instandstellung bestehender Liegenschaften. Insbesondere die Eigenwirtschaftsbetriebe, die im Wettbewerb mit privaten Anbieter:innen stehen, können Mehrkosten für Immobilen nur bedingt tragen. Die Mehrkosten entsprechen der Differenz zwischen den Massnahmen aufgrund des städtischen Gebäudestandards (z. B. Gebäudestandard Energiestadt) und den Massnahmen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ohnehin hätten ausgeführt werden müssen. Im Rahmen dieser Massnahme sollen Möglichkeiten geprüft und umgesetzt werden, um diese übergesetzlichen energetischen Massnahmen zu finanzieren. Falls eine allgemeine Regelung nicht möglich ist, kann dies auf Einzelfallbasis erfolgen.
Im Zuge der Erstellung der Machbarkeitsprüfung wurden in Zusammenarbeit mit den beiden hauptbetroffenen Eigenwirtschaftsbetrieben Stadtwerk und Alterszentren diverse mögliche Ansatzpunkte geprüft. Es zeigte sich dabei, dass die Energie- und Klimaziele nicht nur im Bereich Hochbau zu gewissen Zielkonflikten mit dem Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit führen können, weshalb die Thematik ganzheitlicher angeschaut wurde. Die erarbeiteten Ansatzpunkte wurden in der Folge ausführlich mit dem Gemeindeamt des Kantons Zürich erörtert. So konnte der korrekte finanzhaushaltsrechtliche Umgang mit Vorgängen rund um die Umsetzung der Energie- und Klimaziele geklärt werden. Insbesondere wurde ein umfassender Lösungsweg für den Ausbau der Wärmenetze skizziert (siehe auch Antwort des Stadtrates auf die Motion "Wärmeversorgung aus einer Hand", Parl-Nr. 2022.26) und Möglichkeiten für eine marktübliche Bewertung und Abschreibung von Alterszentren eruiert.