Beschreibung
Die konsequente Umsetzung des aktuellen Gebäudestandards (Massnahme E8.1) verursacht Mehrkosten bei der Erstellung von Neubauten und der Instandstellung bestehender Liegenschaften. Insbesondere die Eigenwirtschaftsbetriebe, die im Wettbewerb mit privaten Anbieter:innen stehen, können Mehrkosten für Immobilen nur bedingt tragen. Die Mehrkosten entsprechen der Differenz zwischen den Massnahmen aufgrund des städtischen Gebäudestandards (z. B. Gebäudestandard Energiestadt) und den Massnahmen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ohnehin hätten ausgeführt werden müssen. Im Rahmen dieser Massnahme sollen Möglichkeiten geprüft und umgesetzt werden, um diese übergesetzlichen energetischen Massnahmen zu finanzieren. Falls eine allgemeine Regelung nicht möglich ist, kann dies auf Einzelfallbasis erfolgen.