Im Rahmen der Erarbeitung des kommunalen Energieplans wurden die auch in Zukunft mit Gas erschlossenen Gebiete definiert. Insbesondere wurden damit auch die Gebiete definiert, aus denen sich die Gasversorgung zurückzieht, und die Rückzugszeitpunkte festgelegt. So soll sich die Gasversorgung beispielsweise bis 2030 aus dem Fernwärmegebiet und bis 2033 aus sämtlichen E-Gebieten gemäss Energieplan zurückziehen.
Nicht mehr benötigte Leitungen werden fortlaufend stillgelegt. Allerdings kann dies selbstredend immer erst erfolgen, wenn keine Kund:innen mehr angeschlossen sind. Somit wird sich die Stilllegungsrate erst gegen 2030 / 2033 deutlich erhöhen.